Abrechnung

 

Haben Sie noch keinen Pflegegrad, erfolgt die Abrechnung privat. In einem kostenlosen Erstgespräch erstelle ich gerne ein individuelles Angebot für Sie.

 

Sollten Sie einen Pflegegrad haben, können Sie meine Leistungen über die Pflegekasse abrechnen. Alle Informationen sind hier zusammengefasst.
(Siehe auch: Verhinderungspflege / Entlastungsbetrag)

Natürlich können Sie meine Leistungen auch ohne einen Pflegegrad in Anspruch nehmen. Diese werden dann privat berechnet und können laut §35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 % (und max. 4.000 Euro/Jahr) steuerlich abgesetzt werden.

 

 

Kontaktieren Sie mich

Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder um einen Beratungstermin zu vereinbaren, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Ich freue mich über Ihre Anfrage!